Beförderungspflicht

Beförderungspflicht
gemeinwirtschaftliche Auflage im Verkehr ( Gemeinwirtschaftlichkeit im Verkehr), bedeutet für die betroffenen Verkehrsunternehmen Kontrahierungszwang, d.h. Verpflichtung des Verkehrsunternehmens, einen Auftrag zum Transport von Personen, Gütern oder Nachrichten dann anzunehmen, wenn die Beförderung mit normalen Verkehrsmitteln durchgeführt werden kann. Als Folge der B. können die Verkehrsunternehmen einzelne unrentable Beförderungen grundsätzlich nicht ablehnen.
- B. gilt für die  Deutsche Bahn AG im Personenverkehr, für Teile des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und des Fluglinienverkehrs.

Lexikon der Economics. 2013.

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